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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nicht besonders romantisch, aber wichtig, damit wir alle abgesichert sind!

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dienen dem Schutz beider Vertragspartner (Auftraggeber*innen & Auftragnehmerin). Sie sollen Missverständnissen und Unklarheiten zwischen den Auftraggeber*innen und der Auftragnehmerin vorbeugen.

Präambel
Die Auftraggeber*innen beauftragen die Auftragnehmerin mit der Ausarbeitung einer freien Trauzeremonie und deren Durchführung.

Leistungen
a) Das Angebot der Auftragnehmerin ist bis zum Vertragsabschluss freibleibend und unverbindlich.
b) Die freie Trauung wird zum vertraglich vereinbarten Termin (Tag und Uhrzeit) und am vereinbarten Ort durchgeführt.
c) In der Vorbereitung der Trauzeremonie werden die individuellen Wünsche der Auftraggeber*innen mit der Auftragnehmerin besprochen und schriftlich festgehalten. Die Auftragnehmerin setzt diese Wünsche nach bestem Wissen und Gewissen um, dennoch steht die künstlerische Freiheit der Auftragnehmerin im Vordergrund. Die Art der Gestaltung und Durchführung sowie eventuelle Abweichungen von den Wünschen der Auftraggeber*innen stellen keine Grundlage für eine nachträgliche Mängelrüge dar.
d) Von der Auftragnehmerin werden ausschließlich Leistungen erbracht, die im Vorfeld schriftlich vereinbart wurden und im Angebot und/oder der Auftragsbestätigung aufgeführt sind. 
e) Die Auftragnehmerin übernimmt keine Verantwortung und Haftung für Beiträge Dritter während der Trauzeremonie.

Vertragsabschluss
Nach Erhalt der Anfrage zur Ausarbeitung einer freien Trauung durch die Auftraggeber*innen, erstellt die Auftragnehmerin ein unverbindliches Angebot in schriftlicher Form – üblicherweise per E-Mail. Es kommt ein Vertrag zwischen beiden Parteien zustande, wenn die Auftraggeber*innen die Genehmigung des Angebots erteilen (mündlich oder schriftlich).

Honorar
Das Honorar fällt gemäß des eröffneten bzw. zugesandten Angebots an und wird vertraglich vereinbart. Gegebenenfalls anfallende Fahrt- und Übernachtungskostenkosten sind ebenfalls Teil dieser vertraglichen Vereinbarung. Alle Preise verstehen sich in Euro. Umsatzsteuer wird gemäß §19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz nicht erhoben. Die inkludierten Leistungen ergeben sich aus dem Vertrag.
 
Der Honoraranspruch der Auftragnehmerin beginnt mit Erteilung des Auftrags durch die Auftraggeber*innen.


Buchung, Zahlungsmodus
Der Gesamtbetrag wird gedrittelt.
Die vertraglich vereinbarte Anzahlung des Honorars ist innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsübermittlung zu begleichen. 
Der zweite Teilbetrag ist bis acht Wochen vor Zeremonie zu begleichen. 
Der dritte Teilbetrag / Restbetrag ist bis spätestens 14 Tage vor Zeremonie zu begleichen. 

Terminreservierung/Nichtzahlung
Der gewünschte Termin für die Zeremonie ist nach Erhalt der vereinbarten Anzahlung reserviert. Bei Nichtzahlung bzw. nicht fristgerechter Zahlung durch die Auftraggeber*innen, behält sich die Auftragnehmerin das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen.

​AGB – Auftragserteilung
Mit Auftragserteilung erkennen die Auftraggeber*innen die Gültigkeit dieser AGB an. Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn er durch die Auftragnehmerin schriftlich bestätigt worden ist. Als schriftliche Bestätigung gilt auch die Bestätigung per Email. Damit tritt der Vertrag zwischen Auftragnehmerin und Kunden in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt besteht ein Rücktrittsrecht seitens der Auftraggeber*innen und der Auftragnehmerin.

Vertragsdauer
Der Vertrag endet mit Erbringung der letzten Leistungen durch die Auftragnehmerin bzw. der Begleichung aller Rechnungen durch die Auftraggeber*innen.

Rücktritts- und Kündigungsrecht der Auftraggeber*innen
Die Auftraggeber*innen können von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Dieses ist in schriftlicher Form (per Post, Fax oder E-Mail) auszuüben. Im Falle eines Rücktritts durch die Auftraggeber*innen, kann die Auftragnehmerin folgende Ausfallkosten in Rechnung stellen:
Bis 6 Monate vor dem Veranstaltungstermin: 33 % des vereinbarten Komplett-Honorars
Bis 3 Monate vor dem Veranstaltungstermin: 50 % des vereinbarten Komplett-Honorars
Weniger als 3 Monate vor dem Veranstaltungstermin: 100% des vereinbarten Komplett-Honorars

Covid-19-Klausel
Muss die Zeremonie aufgrund von Covid-19 verschoben werden, werden seitens der Auftragnehmerin keine Gebühren erhoben, sofern ein alternativer Termin gefunden werden kann, an welchem die Auftragnehmerin Zeit hat. Ist dies nicht der Fall, gelten die angegebenen Ausfallkosten. 

Eine Auflösung des Vertrages im gegenseitigen Einvernehmen ist zu jedem Zeitpunkt möglich.​

Rücktritt durch die Auftragnehmerin
Die Auftragnehmerin behält sich vor, die schriftliche Vereinbarung binnen einer Woche nach Rücklauf ohne Angabe von Gründen einseitig schriftlich per Post oder Email aufzukündigen (Absendetag ausreichend).
Sollten die vereinbarten Zahlungen durch die Auftraggeber*innen nicht, unvollständig oder nicht fristgerecht eingehen, kann die Auftragnehmerin ebenfalls vom Vertrag zurücktreten. Die bis dahin geleisteten Zahlungen werden nicht zurückerstattet.

Nichterbringung der Leistung
Ist die Auftragnehmerin aus wichtigem Grund (z.B. höhere Gewalt, Krankheit, Unfall, familiärer Todesfall etc.) nicht in der Lage, die vereinbarten Vertragsleistungen fristgerecht zu erfüllen, so entfallen die Ansprüche aus dem Vertrag. Bereits geleistete Anzahlungen werden zurückerstattet. Dies gilt nicht, wenn die Auftragnehmerin einen geeigneten Ersatz stellen kann. Die Auftraggeber*innen sind jedoch nicht verpflichtet, diesen Ersatz anzunehmen.

Bedingungen für die Durchführung der Trauzeremonie
a) Der Auftragnehmerin wird während der Trauzeremonie sowie in der Zeit der Vorbereitungen vor Ort ein geeigneter Wetterschutz (gegen Regen und direkte Sonneneinstrahlung) zur Verfügung gestellt. Nur so kann ein reibungsloser Ablauf gewährleistet werden.
Fehlt der Wetterschutz, dann kann die Auftragnehmerin die Durchführung der Zeremonie verweigern bzw. müssen von den Auftraggeber*innen ggf. Einschränkungen hingenommen werden. Eine komplette oder anteilige Rückerstattung des Honorars steht den Auftraggeber*innen in diesem Falle nicht zu.
Für Schäden, die durch unzureichende Aufbau- und Betriebsbedingungen entstehen, haften die Auftraggeber*innen.
b) Ebenso ist das von der Auftragnehmerin und deren evtl. notwendigen Erfüllungsgehilfen mitgebrachte technische Equipment vor Witterungseinflüssen zu schützen. Hierzu gehören bspw. Regen oder Spritzwasser, direkte Sonneneinstrahlung, starker Staub etc. Schäden am Equipment, die durch fehlenden Wetterschutz entstanden sind, können den Auftraggeber*innen von der Auftragnehmerin in Rechnung gestellt werden.

Datenschutz
Persönliche Daten der Auftraggeber*innen werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

Urheberrecht
Für den Inhalt der Zeremonie liegen die alleinigen Rechte aller Art beim Urheber.

Bildmaterial
Die Auftraggeber*innen erklären sich damit einverstanden, dass Fotos der Trauzeremonie und dem zugehörigen Umfeld von der Auftragnehmerin zur Eigenwerbung auf ihrer Webseite und ihren Social-Media-Kanälen veröffentlicht werden können.
Sind nur wenige Personen auf den Bildern zu sehen und deren Gesichter zudem klar zu erkennen, so erfolgt eine Veröffentlichung nur mit Einverständnis der beteiligten Personen. Andernfalls werden Gesichter verborgen. Sollten die Auftraggeber*innen oder ein Dritter die Erkennbarkeit anders empfinden, so ist eine Strafbarkeit jedoch ausgeschlossen.

Haftung
Die Haftung für Schadenersatz, ganz gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt und im Übrigen ausgeschlossen. Die Auftragnehmerin haftet insbesondere nicht für Vermögens- und Folgeschäden sowie entgangenen Gewinn und nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, falsche oder unvollständige Auftragserteilung oder Fehler bzw. missverständliche oder gar falsche Angaben beim Vorgespräch zur Auftragserteilung entstehen. Haftung und Schadensersatzansprüche sind auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt. Dies bezieht sich sowohl auf eventuelle Mängel als auch auf Nichterfüllung des Vertrags.

Gerichtsstand
Für sämtliche Rechtsgeschäfte oder andere rechtliche Beziehungen gilt deutsches Recht. Im Geschäftsverkehr mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts und mit natürlichen Personen wird als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten über diese AGB Hannover vereinbart.

Mündliche Nebenabreden
Diese haben keine Gültigkeit und gelten als nicht getroffen. Nachträgliche Streichungen im Vertrag und den AGB gelten als nicht erfolgt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform.


Stand: 01.09.2022

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